Template:PD-Japan/de
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Dieses Bild ist nun gemeinfrei, weil sein Urheberrechtsschutz in Japan abgelaufen ist. Gemäß Artikel 51 und 57 des japanischen Urheberrechts fallen alle nicht-fotografischen Werke, die der Gerichtsbarkeit Japans unterliegen, 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei mehreren Urhebern der Urheber, welcher zuletzt starb) in die Gemeinfreiheit. Das gilt weltweit.
Hinweis: Nutze bitte für Fotos, die vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht wurden die Vorlage {{PD-Japan-oldphoto}}. Für Filme bis 1953 bitte die Vorlage {{PD-Japan-film}} verwenden. ![]() |
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